Kosten (Zinsen + Gebühren) - City Leihhaus GmbH
Die monatlichen Zinsen und Gebühren sind von der Gesetzgebung wie folgt festgelegt:
Die Zinsen betragen bei allen Darlehensbeträgen 1% vom ausgeliehenen Darlehen pro angefangenen Monat der Darlehensdauer.
Die vom Gesetzgeber fest vorgeschriebenen Gebühren pro angefangenen Monat bis zu einem Darlehensbetrag von € 300,00 betragen:
€ 1,00 bei einem Darlehen bis € 15,00
€ 1,50 bei einem Darlehen bis € 30,00
€ 2,00 bei einem Darlehen bis € 50,00
€ 2,50 bei einem Darlehen bis € 100,00
€ 3,50 bei einem Darlehen bis € 150,00
€ 4,50 bei einem Darlehen bis € 200,00
€ 5,50 bei einem Darlehen bis € 250,00
€ 6,50 bei einem Darlehen bis € 300,00
Ab einem Darlehensbetrag von € 301,00 betragen die Gebühren 2,5 % der Darlehenshöhe pro angefangenen Monat.
Hierzu ein paar Beispiele:
Es entstehen für Sie keine weiteren oder versteckten Kosten.
Kosten (Zinsen + Gebühren) - Pfandhaus Landau
Die monatlichen Zinsen und Gebühren sind von der Gesetzgebung wie folgt festgelegt:
Die Zinsen betragen bei allen Darlehensbeträgen 1% vom ausgeliehenen Darlehen pro angefangenen Monat der Darlehensdauer.
Die vom Gesetzgeber fest vorgeschriebenen Gebühren pro angefangenen Monat bis zu einem Darlehensbetrag von € 300,00 betragen:
€ 1,00 bei einem Darlehen bis € 15,00
€ 1,50 bei einem Darlehen bis € 30,00
€ 2,00 bei einem Darlehen bis € 50,00
€ 2,50 bei einem Darlehen bis € 100,00
€ 3,50 bei einem Darlehen bis € 150,00
€ 4,50 bei einem Darlehen bis € 200,00
€ 5,50 bei einem Darlehen bis € 250,00
€ 6,50 bei einem Darlehen bis € 300,00
Ab einem Darlehensbetrag von € 301,00 betragen die Gebühren 3,0 % der Darlehenshöhe pro angefangenen Monat.
Hierzu ein paar Beispiele:
Es entstehen für Sie keine weiteren oder versteckten Kosten.